Wertermittlung

WERTERMITTLUNG

  • der Ablösesumme
  • des Inventarwertes
  • des Mobilienwertes
  • des Immobilienwertes
  • für Käufer/Verkäufer
  • für Pächter/Verpächter
  • für Teilhaber
  • für Banken
  • für Kooperationen
  • für Versicherungen
  • für Behörden
  • konfliktfrei und neutral –

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt.
Umso wichtiger ist es für jeden Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung „seines“ Sachverständigen kritisch zu hinterfragen.
Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.

Die Ausbildung und die ständige Weiterbildung durch das IFS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.- Köln), sowie die Mitgliedschaft im IVD (Immobilienverband Deutschland e.V.) gewährleisten eine fundierte, auf hohem Standard, marktorientiert ausgerichtete Dienstleistung.

Ständige Überwachung, regelmäßige Weiterbildung, Qualitätssicherung und hinreichender Haftpflichtversicherungsschutz sind meine Verpflichtungen.

Ihr Auftrag liegt bei mir in guten Händen.
Dafür stehe ich mit meinem guten Namen